Bauzaun

Als Bauzaun bezeichnet man die temporäre Umgrenzung, Absperrung oder Absicherung eines beliebigen Ortes. In dem Fall, dass er zur Absicherung einer Baustelle verwendet wird, gehört er zur Baustelleneinrichtung.

Die Bezeichnung „Bauzaun” oder „Baustellenzaun” ist abgeleitet vom ursprünglichen Zweck, der Absicherungen von Baustellen. Heute kommen meist standardisierte ca. 3,50 m lange und 2,00 m hohe verzinkte Drahtgitterelemente mit Sockelfüßen aus Beton oder Recyclingkunststoff zum Einsatz. Darüber hinaus sind aber auch andere Längen und Höhen verfügbar. Dieses modulare System und die Flexibilität haben zu einer weiten Verbreitung für fast alle temporären Absperr- und Sicherungsmaßnahmen geführt.

Daneben werden nach wie vor Bauzäune auch individuell gemäß spezieller Anforderungen an Sicht-, Staub- und Unfallschutz oder auch aus gestalterischen Gründen, meist aus Holz oder Holzwerkstoffplatten, erstellt.

Die Aufstellung von Zäunen setzt eine entsprechende behördliche Genehmigung voraus. Die Anforderungen an die Aufstellung und Ausführung des Bauzaun wird zusätzlich von den für den Einsatzzweck geltenden Unfallverhütungsvorschriften geregelt